Jugendschutz & Altersfreigaben
Jugendschutz und Altersfreigaben der FSK (Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft)
Generell ist die Altersfreigabe für Filme verbindlich. Dabei muss die jeweilige Altersfreigabe der Filme genau erfüllt werden. Fast 6 Jahre alt oder in drei Tagen 12 Jahre alt geht leider nicht.
Einzige Ausnahme ist die Altersfreigabe "freigegeben ab 12 Jahren". In diesem Fall können auch Kinder ab 6 Jahre den Film anschauen, wenn eine personensorgeberechtigte Begleitperson dabei ist. Personensorgeberchtigt sind die Eltern (nicht Großeltern oder Tante/Onkel) oder ein gerichtlich bestellter Vormund.
Die Begleitperson muss die gesamte Zeit bei dem Kind/den Kindern bleiben. Das Kind/die Kinder im Kino "parken" und einen Kaffee trinken gehen, geht leider nicht.
Kinder unter 6 Jahren dürfen nicht ohne Begleitung ins Kino. Die Begleitung kann in diesem Fall eine personensorgeberechtigte oder erziehungsbeauftragte Person sein.
Eine erziehungsbeauftragte Person kann jede/r Volljährige sein, der/die in verantwortungsbewußter Weise die Kinder/Jugendlichen beaufsichtigen kann und einen schriftlichen Erziehungsauftrag der jeweiligen personensorgeberechtigten Person hat.
Ein Formular zum Ausdrucken für einen Erziehungsauftrag finden Sie hier
Weitere Einschränkungen ergeben sich aus der Uhrzeit, zu der die Filmvorführung zu Ende ist. Maßgeblich ist das Ende der besuchten Vorstellung, nicht wann das Kino verlassen wird (z.B. 10 Minuten vor dem Filmende).
> Endet die Vorstellung nach 20:00 Uhr, müssen Kinder unter 14 Jahren von einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person begleitet werden.
> Endet die Vorstellung nach 22:00 Uhr, müssen Jugendliche unter 16 Jahren von einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person begleitet werden.
> Endet die Vorstellung nach 24:00 Uhr, müssen Jugendliche unter 18 Jahren von einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person begleitet werden.
Altersfreigaben und Jugendschutz im Überblick:
P = personensorgeberechtigte Person, E = erziehungsbeauftragte Person
ALTER | FREIGABE | ZUGANG |
Kinder unter 6 Jahren | ohne Altersbeschränkung | Nur in Begleitung von P oder E |
Kinder unter 6 Jahren | ab 6 Jahre | Nie |
Kinder ab 6 und unter 12 Jahren | ab 12 Jahre | Nur in Beleitung von P |
Jugendliche unter 16 Jahren | ab 16 Jahre | Nie |
Jugendliche unter 18 Jahren | ab 18 Jahre | Nie |
ALTER | ENDE DER VORSTELLUNG | ZUGANG |
Kinder unter 14 Jahre | Nach 20.00 Uhr | Nur in Begleitung von P oder E |
Kinder unter 16 Jahre | Nach 22:00 Uhr | Nur in Begleitung von P oder E |
Kinder unter 18 Jahre | Nach 24.00 Uhr | Nur in Begleitung von P oder E |